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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab April 2026 für sämtliche Leistungen von konzessionen.at.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter — Reinhard Bleier, BLEIER DEVELOPMENT, Ponhut 26, 7344 Stoob (im Folgenden „konzessionen.at" oder „Anbieter") — und seinen Kunden (Konzessionsgeber und Konzessionsnehmer) im Rahmen der Website konzessionen.at abgeschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, außer der Anbieter stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragspartner

Vertragspartner ist Reinhard Bleier als Einzelunternehmer (BLEIER DEVELOPMENT), Ponhut 26, 7344 Stoob, Österreich. UID-Nummer: ATU56932804 · GISA-Zahl: 37427658. Kontakt: office@konzessionen.at · +43 2612 20843.

3. Leistungsgegenstand

konzessionen.at betreibt einen Index von gewerberechtlichen Geschäftsführern (Konzessionsgeber) für reglementierte Gewerbe im Sinne des § 94 Gewerbeordnung und vermittelt Kontakte zwischen Konzessionsgebern und Konzessionsnehmern (Unternehmer, die einen gewerberechtlichen Geschäftsführer benötigen).

Die Leistung des Anbieters umfasst:

  • Aufnahme des Konzessionsgebers in den Index nach Prüfung der Berechtigung
  • Bereitstellung des Index auf der Website konzessionen.at (diskret, ohne öffentliche Anzeige personenbezogener Daten)
  • Entgegennahme von Anfragen interessierter Konzessionsnehmer und Weiterleitung der Kontaktdaten im beiderseitigen Einverständnis
  • Beratung zur Eignung reglementierter Gewerbe und zu Voraussetzungen der Bestellung

Ausdrücklich nicht Leistungsgegenstand sind: der Abschluss des Arbeitsvertrages zwischen Konzessionsgeber und Konzessionsnehmer, rechtliche oder steuerliche Beratung, die Gewährleistung einer tatsächlichen Vermittlung oder Anstellung sowie behördliche Verfahren jeglicher Art.

Zusatzleistung: Konzessions-Analyse

Als optionales Vorprodukt bietet konzessionen.at eine Konzessions-Analyse an. Gegen eine einmalige Gebühr von € 79 inkl. MwSt. erstellt der Anbieter eine schriftliche Einschätzung der Vermittlungschancen für eine vom Kunden angegebene Kombination aus Bundesland und reglementiertem Gewerbe. Die Analyse umfasst Angaben zu Nachfrage-Lage, Konkurrenzsituation im Index, zu erwartender Vermittlungsdauer und Erfolgswahrscheinlichkeit. Die Analyse wird binnen 2–3 Werktagen nach Übermittlung der erforderlichen Angaben per E-Mail zugestellt.

Bei einer nachfolgenden Buchung eines Indexeintrags erhält der Kunde einen Gutscheincode im Wert von € 79, der auf den Eintragungspreis angerechnet wird. Der Gutscheincode ist zwölf Monate ab Ausstellung gültig, nicht übertragbar und nicht in bar auslösbar. Eine nachträgliche Anrechnung des Analyse-Preises bei bereits erfolgter Eintragung ist ausgeschlossen.

4. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Anbieter und Konzessionsgeber kommt durch die Eintragung des Konzessionsgebers in den Index und die damit verbundene Zahlung der Listungsgebühr zustande. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Drittdienst Digistore24.

Für Konzessionsnehmer ist die unverbindliche Anfrage per E-Mail oder WhatsApp kostenfrei. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht für Konzessionsnehmer nicht.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Eintragung eines Konzessionsgebers in den Index ist entgeltlich. Der aktuelle Preis beträgt € 499 inkl. MwSt. als einmalige Vergütung. Alternativ können Ratenzahlungen zu den auf der Website ausgewiesenen Konditionen gewählt werden (3 × € 199, 6 × € 119 oder 12 × € 79, jeweils inkl. MwSt. pro Monat).

Die Zahlung erfolgt über den Drittdienst Digistore24. Bei Ratenzahlung verpflichtet sich der Konzessionsgeber zur vollständigen Zahlung aller vereinbarten Raten, unabhängig davon, ob die Eintragung zum Zeitpunkt der jeweiligen Rate noch besteht.

6. Laufzeit und Kündigung

Die Eintragung im Index erfolgt mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Einzahlung der Listungsgebühr. Während dieser Mindestlaufzeit hat der Konzessionsgeber Anspruch auf die Sichtbarkeit im Index und auf Weiterleitung passender Anfragen. Nach Ablauf der 24 Monate verlängert sich die Eintragung auf unbestimmte Zeit, sofern keine Partei kündigt.

Eine ordentliche Kündigung durch den Konzessionsgeber ist erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit, danach jederzeit zum Ende des laufenden Monats schriftlich (per E-Mail an office@konzessionen.at) möglich. Der Anbieter kann die Eintragung aus wichtigen Gründen (z.B. Wegfall der Berechtigung, unseriöse Geschäftsgebarung) jederzeit mit sofortiger Wirkung beenden.

Die einmalige Listungsgebühr wird im Fall einer vorzeitigen Kündigung durch den Konzessionsgeber nicht anteilig rückerstattet.

7. Mitwirkungspflichten

Der Konzessionsgeber versichert, dass er über den vollständigen und gültigen Befähigungsnachweis für das angebotene Gewerbe verfügt und die Voraussetzungen zur Bestellung als gewerberechtlicher Geschäftsführer gemäß § 39 GewO erfüllt. Änderungen — insbesondere der Entzug oder das Ruhen der Berechtigung — sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.

Der Konzessionsnehmer versichert, dass er die Kontaktdaten vermittelter Konzessionsgeber vertraulich behandelt und ausschließlich zur Vertragsanbahnung verwendet.

8. Haftung

Der Anbieter erbringt eine Vermittlungsleistung. Ein bestimmter Vermittlungserfolg, eine tatsächliche Anstellung oder ein Zustandekommen eines Arbeitsvertrages zwischen Konzessionsgeber und Konzessionsnehmer wird nicht geschuldet und ausdrücklich nicht garantiert.

Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden, Datenverlust und Folgeschäden ist ebenfalls — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Für die Richtigkeit der vom Konzessionsgeber bereitgestellten Angaben (Berechtigung, Qualifikation, Erreichbarkeit) übernimmt der Anbieter keine Haftung. Für das Zustandekommen, die Abwicklung und die Erfüllung des Arbeitsvertrages zwischen Konzessionsgeber und Konzessionsnehmer sind ausschließlich diese beiden Parteien verantwortlich.

9. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Konzessionsgeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), steht ihm ein Rücktrittsrecht gemäß Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) zu: Der Konzessionsgeber kann binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist per E-Mail an office@konzessionen.at zu senden.

Verlangt der Konzessionsgeber ausdrücklich, dass die Leistung (Eintragung in den Index) bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist beginnt, und wird die Leistung vollständig erbracht, erlischt das Rücktrittsrecht gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG.

Für Unternehmer im Sinne des UGB besteht kein Widerrufsrecht.

10. Datenschutz

Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Anbieters (Bezirksgericht Oberpullendorf bzw. Landesgericht Eisenstadt). Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregeln.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Der Anbieter behält sich vor, diese AGB bei sachlicher Notwendigkeit anzupassen. Bestehende Vertragsverhältnisse werden rechtzeitig über Änderungen informiert.

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