§ 94 Gewerbeordnung

Reglementierte Gewerbe. Sechs Cluster.

Von Bau & Handwerk bis Beratung & Dienstleistung — wir vermitteln in sämtlichen reglementierten Gewerben, für die in Österreich ein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Klicken Sie auf ein Gewerbe für Marktdaten, rechtlichen Hintergrund und die direkten Handlungsmöglichkeiten.

Bau & Handwerk

22 Gewerbe
  • Baumeister
  • Zimmermeister
  • Dachdecker
  • Maler und Anstreicher
  • Tischler
  • Pflasterer
  • Platten- und Fliesenleger
  • Spengler
  • Stukkateure und Trockenausbauer
  • Steinmetz
  • Glaser
  • Rauchfangkehrer
  • Hafner
  • Gold- und Silberschmiede
  • Tapezierer und Dekorateure
  • Uhrmacher
  • Sattler
  • Buchbinder
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
  • Drucker und Druckformenherstellung
  • Damen- und Herrenkleidermacher
  • Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer

Technik & Industrie

14 Gewerbe
  • Elektrotechnik
  • Kraftfahrzeugtechnik
  • Metalltechnik
  • Mechatroniker
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Heizungs- und Lüftungstechnik
  • Oberflächentechnik
  • Kommunikationselektronik
  • Erdbau
  • Brunnenmeister
  • Hufschmied
  • Vulkaniseur
  • Pyrotechnikunternehmen
  • Modellbauer und Formenbauer

Gastronomie & Lebensmittel

5 Gewerbe
  • Gastgewerbe
  • Bäcker
  • Fleischer
  • Konditor (Zuckerbäcker)
  • Milchtechnologie

Handel & Logistik

7 Gewerbe
  • Spediteure
  • Handel mit Arzneimitteln
  • Medizinprodukte (Handel und Vermietung)
  • Drogisten
  • Waffengewerbe
  • Fotograf
  • Textilreiniger

Beratung & Dienstleistung

12 Gewerbe
  • Unternehmensberatung
  • Gewerbliche Vermögensberatung
  • Immobilientreuhänder
  • Versicherungsvermittlung
  • Ingenieurbüros
  • Lebens- und Sozialberatung
  • Inkassoinstitute
  • Arbeitsvermittlung
  • Reisebüros
  • Chemische Laboratorien
  • Sicherheitsgewerbe
  • Sicherheitsfachkraft

Schönheit, Gesundheit & Bestattung

13 Gewerbe
  • Friseur und Perückenmacher
  • Kosmetik
  • Fußpfleger
  • Massage
  • Zahntechniker
  • Bestattung
  • Orthopädieschuhmacher
  • Orthopädietechnik
  • Bandagisten
  • Herstellung von Arzneimitteln
  • Augenoptik
  • Kontaktlinsenoptik
  • Gärtner

Klicken Sie auf ein Gewerbe für Marktzahlen, rechtlichen Hintergrund und direkte Handlungsmöglichkeiten.

Hintergrund

Was sind reglementierte Gewerbe?

Die österreichische Gewerbeordnung unterscheidet zwischen freien Gewerben, die ohne besonderen Nachweis ausgeübt werden dürfen, und reglementierten Gewerben, für die ein gesetzlich vorgeschriebener Befähigungsnachweis erforderlich ist.

Paragraph 94 der Gewerbeordnung 1994 listet die reglementierten Gewerbe taxativ auf — darunter Handwerke wie Bäcker, Elektrotechnik oder Tischler sowie Gewerbe wie Baumeister, Immobilientreuhänder oder Unternehmensberatung. Ein Großteil gilt als Handwerke mit Meisterprüfung, die übrigen erfordern eine Befähigungsprüfung oder andere gesetzlich definierte Nachweise.

Wer ein reglementiertes Gewerbe ausüben möchte, aber selbst keinen Befähigungsnachweis besitzt, kann einen gewerberechtlichen Geschäftsführer (Konzessionsgeber) bestellen, der 20 Wochenstunden im Betrieb angestellt wird und seine Berechtigung zur Verfügung stellt. Genau hier setzt unsere Vermittlung an.

Konzession anbieten → Konzession erwerben →